Die Belehrung des Immobilienmaklers über Ihr Widerrufsrecht ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Widerruf ist die rückwirkende Auflösung des Maklervertrages, welcher entweder außerhalb der Geschäftsräume oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also E-Mail, Telefon, Brief, Fax oder Katalog geschlossen wurde.

Innerhalb von 14 Tagen ohne Nennung von Gründen kann dieser widerrufen werden. Die Frist beginnt bei ordnungsgemäßer Belehrung mit Abschluss des Maklervertrages. Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Abschluss des Maklervertrages, beginnt die 14-tägige Frist mit dem Zeitpunkt der Belehrung. Wenn dem Kunden die Immobilie nicht gefällt, muss er auch nicht widerrufen. Über eine kurze Information, dass kein Interesse mehr besteht, freut sich trotzdem jeder Immobilienmakler.

Entscheidend ist die Pflicht des Immobilienmaklers, den Kunden über das Widerrufsrecht aufzuklären. Unterlässt der Immobilienmakler die Belehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein weiteres Jahr. Weitere Pflichten des Immobilienmaklers sind die Belehrung über seine Identität (diese finden Sie auf der Inseratsseite), über die angebotene Leistung sowie die Vertragsbedingungen.